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Kunden Info |
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Fahrkosten übernehmen die Krankenkassen ohne vorherige Genehmigung bei: Genehmigungspflichtig sind alle anderen (ambulanten) Fahrten mit Taxi und Mietwagen. Ärzte können eine Fahrkostenübernahme bei Krankentransporten mit Krankenwagen verordnen. Eine Eigenbeteiligung muss jedoch immer beigesteuert werden, außer eine Befreiung von der Zuzahlung liegt vor. Wichtig ist: Sprechen Sie, sofern Sie das können, immer mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenversicherung! Der Sachbearbeiter entscheidet letztendlich ob Ihre Transportkosten übernommen werden
oder nicht um spätere Ärgernisse und Beschwerden zu vermeiden. |
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