Kunden Info

 Fahrkosten übernehmen die Krankenkassen ohne vorherige Genehmigung bei:
- Stationärer Einweisung ins Krankenhaus oder Entlassung vom Krankenhaus
- Stationären Verlegungsfahrten (Krankenhaus nach Krankenhaus)
- Fahrten zur oder von ambulanten Operationen. Auch für Fahrten der Vor- und Nachbehandlung.
- Rettungsfahrten zum Arzt, Krankenhaus, bzw. Rettungsstelle.

Genehmigungspflichtig sind alle anderen (ambulanten) Fahrten mit Taxi und Mietwagen. Ärzte können eine Fahrkostenübernahme bei Krankentransporten mit Krankenwagen verordnen. Eine Eigenbeteiligung muss jedoch immer beigesteuert werden, außer eine Befreiung von der Zuzahlung liegt vor. Wichtig ist: Sprechen Sie, sofern Sie das können, immer mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenversicherung! Der Sachbearbeiter entscheidet letztendlich ob Ihre Transportkosten übernommen werden oder nicht um spätere Ärgernisse und Beschwerden zu vermeiden.

Uns können Sie dann ebenso wie Ihren Arzt frei wählen. Wir empfehlen die Kostenübernahme vorab schriftlich bestätigen zu lassen.

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