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Gemäß den Krankentransport Richtlinien führen wir die von Ihrem Arzt verordnete Krankenbeförderung für Sie und Ihre Krankenkasse als Kostenträger im Rahmen unseres Krankenfahrdienst mit einem Tragestuhlwagen durch. Sie haben weiterhin freies Wahlrecht des Anbieters und können uns beauftragen. Seit Firmengründung, mit Einführung der Gesundheitsreform im Jahr 2004, sind wir zudem Anbieter des Tragestuhlwagens (TSW) in Berlin. Dieses von der AOK Berlin entwickelte Konzept der Krankenbeförderung ohne medizinische Betreuungsleistung während der Fahrt wurde von uns mittels Mietwagen nach Personbeförderungsgesetz erfolgreich umgesetzt. Es ist Bestandteil unserer Philosophie und Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Nicht umsonst lautet unser Motto: Pünktlich, Preiswert, Zuverlässig. Wir bieten diesen Dienst für Fahrten mit Trageleistung im Stadtbezirk Neukölln von Berlin, denn im Gegensatz zum Krankenwagen hat der Tragestuhlwagen eine gesetzliche Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und ist daher nur im Stadtbezirk des Firmensitzes zulässig. Die Ausnahmen hiervon sind Fernfahrten oder direkte Rück- und Weiterfahrten ohne Wartezeit. |
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Kontakt:
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